MITGLIED WERDEN
Wer kann Mitglied werden?
Die BKK Grillo Werke AG ist eine traditionelle betriebsbezogene Krankenkasse.
Beitrittsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Außerdem besteht sowohl für Ehepartner von Versicherten der BKK Grillo Werke AG als auch für bisher über die BKK Grillo Werke AG familienversicherte Kinder ein Beitrittsrecht.
Möchten Sie Mitglied der BKK Grillo Werke AG werden?
Dann füllen Sie die im Service hinterlegte Mitgliedschaftserklärung aus und senden sie uns zu.
Gerne auch per Email über unser Kontaktformular (KONTAKT) oder Fax (0203 5557 357).
Wie läuft der Kassenwechsel ab?
Um Mitglied zu werden müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse kündigen. Gerne stellen wir Ihnen ein entsprechendes Kündigungsschreiben zur Verfügung.
Nach Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung, die Sie dann zusammen mit der Mitgliedschaftserklärung bei uns einreichen.
Im Anschluss leiten wir für Sie alles Weitere unverzüglich in die Wege.
Kündigungsfristen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für einen Kassenwechsel beträgt zwei volle Kalendermonate. Ein Beitritt ist daher zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, nach Eingang der Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, möglich.
Grundvoraussetzung für den Kassenwechsel ist, dass die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse bereits mindestens 18 Monate (Bindungsfrist) besteht.
Haben Sie Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Rainer Behrendt
Telefon: +49 203 555 7313
>> Kontakt